Abgeltungssteuer-Rechner: Was der Fiskus von Ihren Gewinnen wirklich abzweigt
Freistellungsauftrag, Teilfreistellung, Kirchensteuer – die drei Stellschrauben, die Ihren Netto-Ertrag bestimmen
Ihr Depot zeigt einen Gewinn von 10.000 € – doch auf Ihrem Konto landen deutlich weniger. Denn die Abgeltungssteuer greift automatisch: 25 % Kapitalertragsteuer, darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag, und bei Kirchensteuerpflicht nochmals 8 oder 9 %. In Summe gehen bis zu 27,99 % Ihres Gewinns direkt an den Fiskus.
Doch es gibt legale Stellschrauben, die Ihre Steuerlast erheblich senken. Der Sparerpauschbetrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare) stellt einen Teil Ihrer Erträge komplett steuerfrei. Und wenn Sie in Aktien-ETFs investiert sind, greift die Teilfreistellung: 30 % Ihres Gewinns bleiben von der Besteuerung ausgenommen. Das senkt den effektiven Steuersatz von knapp 28 % auf rund 18,5 %.
Unser Rechner berücksichtigt alle Variablen und zeigt Ihnen den exakten Betrag, der nach allen Abzügen auf Ihrem Konto landet.
Was Ihnen dieser Rechner zeigt:
- Ihr Netto-Ertrag nach allen Steuerabzügen: Die Zahl, die wirklich zählt – nicht der Brutto-Gewinn aus dem Depot, sondern was nach Abgeltungssteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer übrig bleibt.
- Chart für den visuellen Überblick: Ein Diagramm zeigt das Verhältnis zwischen Netto-Anteil (Grün) und Steueranteil (Rot) – damit Sie auf einen Blick sehen, wie viel der Staat einbehält.
- Steuer-Tabelle mit allen Einzelpositionen: Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer getrennt aufgelistet – transparent bis auf den Cent.
- Kirchensteuer-Toggle mit Bundesland-Auswahl: Wählen Sie zwischen 8 % und 9 % Kirchensteuersatz – oder schalten Sie die Kirchensteuer komplett ab.
- Teilfreistellung und Freistellungsauftrag eingebaut: Beide Optimierungshebel sind per Checkbox und Eingabefeld steuerbar – damit Ihr Ergebnis Ihre tatsächliche Steuersituation widerspiegelt.
Geben Sie Ihren Kapitalertrag ein und setzen Sie die Häkchen. In Sekunden wissen Sie, was netto übrig bleibt – die Planungsgrundlage für jede Entnahmestrategie.
Das sollten Sie wissen
- Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % auf alle Kapitalerträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags (1.000 Euro pro Person), zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer — in Summe eine Belastung von 26,4 bis 28 %.
- Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag bleiben vollständig steuerfrei, weshalb ein korrekt eingerichteter Freistellungsauftrag bei jeder depotführenden Bank die einfachste und effektivste Steueroptimierung darstellt.
Abgeltungssteuer-Rechner: Was bleibt netto von Ihrem Kapitalertrag?
Berechnen Sie Ihren Netto-Ertrag nach Abzug von Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
💡 Wichtig: Bei Kirchensteuerpflicht wird der Abgeltungssteuersatz leicht reduziert (von 25 % auf ca. 24,45 % bei 9 % bzw. ca. 24,51 % bei 8 % Kirchensteuer), da die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird.
Bei einem Kapitalertrag von 10.000 € und einem genutzten Sparerpauschbetrag von 1.000 € ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 9.000 €.
Auf diese Bemessungsgrundlage entfallen 2.250 € Abgeltungssteuer und 124 € Solidaritätszuschlag – eine Gesamtbelastung von 2.374 €. Das entspricht einem effektiven Steuersatz von 23,7 % auf Ihren Brutto-Ertrag.
✓ Ergebnis: Von Ihrem Kapitalertrag über 10.000 € verbleiben Ihnen nach allen Abzügen 7.626 € netto – eine Netto-Quote von 76,3 %.
💡 Praxis-Tipp: Verteilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag strategisch auf alle Depots und Bankkonten. Ein nicht genutzter Freistellungsauftrag bedeutet verschenkte Steuerersparnis – prüfen Sie jährlich, ob Ihre Aufteilung noch optimal ist.
Kapitalerträge in Deutschland unterliegen der Abgeltungssteuer (KapESt). Diese pauschale Steuer wird direkt von Ihrer Bank oder Ihrem Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dieser Rechner bildet die exakte Steuerlogik ab.
Zunächst wird der steuerpflichtige Anteil Ihrer Erträge bestimmt. Bei Aktien-ETFs mit Teilfreistellung werden nur 70 % des Ertrags angesetzt. Anschließend wird der Sparerpauschbetrag abgezogen.
(Kapitalertrag × Teilfreistellungsfaktor) − Sparerpauschbetrag
Teilfreistellungsfaktor:
Ohne Teilfreistellung: 1,00 (= 100 %)
Mit Teilfreistellung: 0,70 (= 70 %)
Beispiel mit Teilfreistellung:
(10.000 € × 0,70) − 1.000 € = 6.000 €
Die Abgeltungssteuer beträgt grundsätzlich 25 % der Bemessungsgrundlage. Bei Kirchensteuerpflicht wird der Satz reduziert, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt wird.
KapESt = Bemessungsgrundlage × 25 %
Mit Kirchensteuer (Satz s):
KapESt = Bemessungsgrundlage × 25 % ÷ (1 + s)
Beispiel ohne KiSt:
9.000 € × 25 % = 2.250 €
Beispiel mit 9 % KiSt:
9.000 € × 25 % ÷ 1,09 = 2.064,22 €
Der Solidaritätszuschlag wird auf die Abgeltungssteuer erhoben – nicht auf den Ertrag. Er beträgt 5,5 % der KapESt und fällt bei Kapitalerträgen unverändert an.
Beispiel:
2.250 € × 5,5 % = 123,75 €
Die Kirchensteuer wird ebenfalls auf die (ggf. reduzierte) Abgeltungssteuer berechnet. Der Satz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg bzw. 9 % in allen anderen Bundesländern.
Beispiel bei 9 % (reduzierte KapESt):
2.064,22 € × 9 % = 185,78 €
Der Netto-Ertrag ergibt sich aus dem ursprünglichen Brutto-Ertrag abzüglich aller Steuerbelastungen.
Beispiel ohne Kirchensteuer:
10.000 € − (2.250 € + 123,75 €) = 7.626,25 €
Beispiel mit 9 % Kirchensteuer:
10.000 € − (2.064,22 € + 113,53 € + 185,78 €) = 7.636,47 €
Hinweis: Bei der Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) kann das Finanzamt prüfen, ob Ihr persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als 25 % ist. In diesem Fall werden Kapitalerträge zum günstigeren Satz besteuert. Diese Option ist über die Einkommensteuererklärung möglich.
Diese Berechnung dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann durch weitere Faktoren wie die Günstigerprüfung, Verlustverrechnung oder ausländische Quellensteuer beeinflusst werden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnungsergebnisse wird keine Gewähr übernommen. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Berechnungsergebnisse entstehen. Für eine verbindliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Fazit: Warum „Brutto ist nicht Netto" der wichtigste Satz Ihrer Vermögensplanung ist
Die Ergebnisse des Abgeltungssteuer-Rechners zeigen eine Realität, die viele Anleger bei der Vermögensplanung ausblenden: Die Steuerlast auf Kapitalerträge reduziert den tatsächlichen Ertrag um rund ein Viertel – und mit Kirchensteuer sogar um fast 28 %.
Wer einen Kursgewinn von 10.000 € erzielt und mental bereits mit dem vollen Betrag plant, muss nach Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer mit nur 7.200 bis 7.400 € rechnen. Bei ETFs mit Teilfreistellung verbessert sich das Bild, doch auch hier bleiben die Steuern ein erheblicher Ertragsminderungsfaktor.
Das Spannungsfeld liegt im Zusammenwirken von Steuern und Inflation. Die Abgeltungsteuer greift auf den nominalen Gewinn zu – also auf einen Betrag, der teilweise nur die Geldentwertung kompensiert. Wer bei 2 % Inflation einen Nominalertrag von 7 % erzielt, hat real nur 5 % verdient.
Besteuert werden aber die vollen 7 %. Dieser „steuerliche Drag“ bedeutet, dass ein Teil der Steuerlast auf Scheingewinne entfällt. Der Rechner zeigt diesen Effekt zwar nicht direkt, aber die präzise Kenntnis der Netto-Steuerlast ist die Voraussetzung, um den realen Ertrag korrekt zu berechnen.
Die Detailtabelle des Rechners macht die einzelnen Steuerkomponenten transparent. Die Abgeltungsteuer von 25 % auf die Bemessungsgrundlage ist der größte Posten. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Abgeltungsteuer addiert weitere 1,375 Prozentpunkte.
Die Kirchensteuer von 8 oder 9 % – je nach Bundesland – kommt als dritte Schicht hinzu. In der Summe ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,375 % ohne Kirche und bis zu 27,995 % mit Kirche. Die Teilfreistellung für Aktienfonds (30 % des Gewinns steuerfrei) senkt die effektive Last auf rund 18,46 bis 19,6 %. Diese Präzision ist für jede Entnahmestrategie im Ruhestand unverzichtbar.
Für die Praxis bedeutet das: Jede Vermögensplanung, die mit Brutto-Renditen arbeitet, überschätzt den tatsächlichen Ertrag. Der Rechner liefert die korrigierten Werte und ermöglicht eine Planung auf Netto-Basis.
Ob Sie eine Entnahmestrategie für den Ruhestand entwickeln, den Break-Even zwischen Sondertilgung und ETF-Investment berechnen oder die jährliche Steuerlast auf Ihren Sparplan kalkulieren – die Kenntnis des exakten Netto-Ertrags ist die Grundlage jeder fundierten Finanzentscheidung.
Die wichtigsten Erkenntnisse für Ihre Entscheidung
Der Freistellungsauftrag ist der einfachste Steuerhebel – und wird häufig vergessen
Bis zu 1.000 € Kapitalerträge pro Person und Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt ist. Viele Anleger verschenken diesen Freibetrag, weil sie keinen Auftrag erteilt haben oder ihn nicht optimal auf ihre Konten und Depots verteilen. Bei einem Steuersatz von 26,375 % spart ein voll ausgeschöpfter Freibetrag 263,75 € (Singles) bzw. 527,50 € (Paare) pro Jahr – ohne jeden Aufwand.
Die Teilfreistellung für Aktien-ETFs reduziert die Steuerlast um fast ein Drittel
Seit 2018 werden bei Aktienfonds nur 70 % der Erträge besteuert. Diese Teilfreistellung senkt die effektive Steuerlast von 26,375 % auf rund 18,46 %. Bei einem Gewinn von 50.000 € bedeutet das eine Ersparnis von knapp 4.000 € gegenüber der vollen Besteuerung. Der Rechner berücksichtigt diese Regelung per Checkbox und zeigt den Unterschied zwischen der Besteuerung mit und ohne Teilfreistellung.
Kirchensteuer erhöht die Gesamtbelastung spürbar – aber senkt gleichzeitig die Abgeltungsteuer
Kirchensteuerpflichtige zahlen 8 oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Gleichzeitig wird die Kirchensteuer als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer berücksichtigt, was die Abgeltungsteuer selbst leicht senkt. Der Netto-Effekt liegt bei einer Gesamtbelastung von 27,82 % (bei 8 % Kirchensteuer) bzw. 27,995 % (bei 9 %). Der Rechner bildet diesen Mechanismus korrekt ab und zeigt die exakte Gesamtbelastung für jede Konstellation.
Die Steuerlast bestimmt die realistische Entnahmerate im Ruhestand
Wer im Ruhestand 40.000 € brutto aus dem Depot entnimmt, erhält netto nur rund 32.000 bis 33.000 €. Diese Differenz muss bei der Planung der Entnahmestrategie berücksichtigt werden. Eine „sichere Entnahmerate“ von 4 % brutto entspricht nach Steuern nur rund 3 bis 3,3 % netto. Der Abgeltungssteuer-Rechner liefert die Grundlage für eine realistische Netto-Entnahmeplanung und verhindert, dass Sie Ihr Depot schneller aufbrauchen als geplant.
Ihre nächsten Schritte zum intelligenten Vermögensaufbau
1. Den Sparer-Pauschbetrag optimal auf alle Konten verteilen
Der Freibetrag von 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Paare) ist der einfachste Weg, die Steuerlast zu senken. Prüfen Sie, ob Ihr Freistellungsauftrag auf alle zinsgebenden Konten und Depots verteilt ist, und ob Sie durch gezieltes Rebalancing Kursgewinne bis zur Freibetragsgrenze steuerfrei realisieren können.
Steueroptimierung-Pauschbetrag: Berechnen Sie, wie Sie den Sparer-Pauschbetrag optimal nutzen und durch gezielte Gewinnrealisierungen die effektive Steuerlast auf Ihre Kapitalerträge dauerhaft senken.
2. Die reale Kaufkraft Ihres ETF-Depots nach Steuern und Inflation berechnen
Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt die Steuerlast auf einen einzelnen Ertrag. Für die Gesamtplanung brauchen Sie den kumulierten Effekt über Ihren Anlagehorizont – inklusive Inflation. Der ETF-Sparplan-Rechner berechnet die reale Kaufkraft Ihres Depots nach Abzug beider Kostenfaktoren und zeigt, wie viel Ihr Vermögen im Ruhestand tatsächlich wert ist.
ETF-Sparplan-Rechner: Simulieren Sie die reale Kaufkraft Ihres ETF-Depots über Ihren Anlagehorizont unter Berücksichtigung von Teilfreistellung, Abgeltungsteuer und Inflationsentwertung und prüfen Sie, ob das Ergebnis Ihre Versorgungslücke schließt.
3. Die persönliche Versorgungslücke auf Netto-Basis ermitteln
Die Rentenlücke muss in Netto-Beträgen berechnet werden, nicht in Brutto-Werten. Wenn Sie im Alter 2.000 € pro Monat zusätzlich zur Rente brauchen, muss Ihr Depot brutto rund 2.500 bis 2.700 € pro Monat liefern, um nach Steuern den gewünschten Betrag zu erreichen. Diese Aufschlagsrechnung vergrößert die erforderliche Depotsumme erheblich.
Rentenlücken-Detektor: Ermitteln Sie Ihre persönliche Versorgungslücke im Alter und rechnen Sie den erforderlichen Brutto-Depotbetrag hoch, der nach Abzug der Abgeltungsteuer den gewünschten Netto-Lebensstandard finanziert.
4. Den Break-Even zwischen Sondertilgung und ETF auf Netto-Basis prüfen
Die Abgeltungsteuer verschiebt den Break-Even zwischen Sondertilgung und ETF-Investment deutlich zugunsten der Tilgung. Denn die Sondertilgung liefert eine steuerfreie Rendite in Höhe des Kreditzinses, während der ETF-Ertrag besteuert wird. Der exakte Netto-Steuersatz aus diesem Rechner fließt direkt in die Break-Even-Berechnung ein.
Sondertilgung-vs.-ETF-Rechner: Berechnen Sie Ihre persönliche Mindest-Brutto-Rendite unter Verwendung des exakten Steuersatzes aus dem Abgeltungssteuer-Rechner und prüfen Sie, ob der ETF die Sondertilgung nach allen Abzügen tatsächlich schlagen kann. h
5. Eine nachhaltige Entnahmestrategie auf Netto-Basis entwickeln
Die sichere Entnahmerate muss nach Steuern berechnet werden, nicht davor. Ein Depot von 500.000 € mit einer 4-%-Brutto-Entnahmerate liefert 20.000 € brutto pro Jahr – aber nur rund 15.500 bis 16.500 € netto. Ob dieser Betrag über 25 oder 30 Jahre Ruhestand reicht, hängt von der Entnahmelogik, dem Sequenzrisiko und der Inflationsanpassung ab.
Sichere Entnahme-Rechner: Berechnen Sie Ihre nachhaltige Netto-Entnahmerate unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer und prüfen Sie, ob Ihr Depot über den gesamten Ruhestand reicht, ohne vorzeitig aufgebraucht zu werden.
FAQ – Häufige Fragen zum Abgeltungssteuer-Rechner
Wer an der Börse Gewinne erzielt, muss diese mit dem Fiskus teilen. Die Abgeltungssteuer ist dabei eine Pauschalsteuer, die den Prozess vereinfachen soll, aber durch Details wie Teilfreistellungen und Kirchensteuer dennoch komplex wirken kann. In diesem Abschnitt erklären wir, wie unser Rechner die „harte Wahrheit“ nach Steuern ermittelt und wie Sie Ihre Netto-Rendite optimieren.
Das Tool ermittelt die fällige Steuer auf Ihre Kapitalerträge (z. B. Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen). Er berücksichtigt den Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und optional die Kirchensteuer (8 % oder 9 %). Er verrechnet Ihren persönlichen Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) und wendet bei Aktien-ETFs die Teilfreistellung an.
Ohne Kirchensteuer liegt der Steuersatz bei exakt 26,375 % (25 % Abgeltungssteuer + 1,375 % Solidaritätszuschlag). Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, reduziert sich die Abgeltungssteuer leicht, da die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig ist, wodurch die Gesamtbelastung auf etwa 27,8 % bis 28 % steigt.
Aktien-ETFs genießen in Deutschland einen besonderen Steuervorteil: 30 % des Gewinns bleiben steuerfrei. Dies soll die Vorbelastung durch Steuern auf Unternehmensebene ausgleichen. Unser Rechner reduziert die Bemessungsgrundlage automatisch um diesen Anteil, wenn Sie die Option aktivieren. Das Ergebnis: Sie behalten deutlich mehr von Ihrem Brutto-Gewinn.
Jedem Sparer steht ein Freibetrag von 1.000 € pro Jahr (2.000 € bei Verheirateten) zu. Bis zu dieser Grenze zahlen Sie 0 € Steuern. Der Rechner zieht diesen Betrag von Ihrem Ertrag ab, bevor die Steuer berechnet wird. So sehen Sie sofort, wie viel bares Geld Ihnen ein korrekt hinterlegter Freistellungsauftrag spart.
Der Rechner nutzt eine klare Farbcodierung gemäß der G-NZ Design-DNA: Immo-Grün (#1E8E5A): Ihr Netto-Betrag – das Geld, das wirklich Ihnen gehört. Fehler-Rot (#D64545): Der Steuerabzug – der Teil, den das Finanzamt einbehält. In der Detail-Tabelle werden zudem alle Positionen (KapESt, Soli, ggf. KiSt) einzeln in tabular-nums aufgelistet, damit Sie jede Abrechnung Ihrer Bank nachvollziehen können.
Wenn Sie ein Depot bei einer deutschen Bank führen, wird die Steuer automatisch abgeführt. Nutzen Sie jedoch einen ausländischen Broker, müssen Sie die Gewinne selbst in der Steuererklärung (Anlage KAP) angeben. Unser Rechner liefert Ihnen hierfür die exakten Werte für die Bemessungsgrundlage und die jeweiligen Steuerarten.
Sie benötigen lediglich die Höhe Ihres Kapitalertrags, die Information zur Kirchensteuerpflicht und die Höhe Ihres (noch verfügbaren) Freistellungsauftrags. { „@context“: „https://schema.org“, „@type“: „FAQPage“, „mainEntity“: [ { „@type“: „Question“, „name“: „Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Im privaten Bereich sind die Begriffe fast deckungsgleich. Die Abgeltungssteuer ist eine Sonderform der Einkommensteuer auf Kapitalerträge, die durch den Steuerabzug an der Quelle (Bank) die Steuerschuld meist ‚abgilt‘.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Gilt der Freibetrag von 1.000 € pro Bank oder insgesamt?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Der Sparer-Pauschbetrag gilt insgesamt für alle Ihre Konten und Depots. Sie können ihn jedoch auf verschiedene Banken aufteilen. Der Rechner hilft Ihnen zu sehen, wie viel Steuer Sie bei Ausschöpfung sparen.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Warum ist der Netto-Ertrag bei Aktien-ETFs höher?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Wegen der 30%igen Teilfreistellung. Dadurch müssen Sie nur 70 % Ihres Gewinns versteuern, was die effektive Steuerlast spürbar senkt.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Was zeigt die ‚effektive Steuerquote‘ im Rechner an?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Sie zeigt den realen Prozentsatz an, den Sie auf Ihren Brutto-Gewinn zahlen. Durch Freibeträge und Teilfreistellungen liegt dieser Wert oft deutlich unter den nominalen 26,375 %.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Ja, Verluste mindern Ihre steuerpflichtigen Gewinne. Geben Sie im Rechner einfach Ihren Netto-Gewinn nach Verrechnung etwaiger Verluste ein, um die Steuerlast zu ermitteln.“ } } ] }
Rechtlicher Hinweis
Dies ist keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten, Kapitalanlagen oder Immobilien dar.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Konditionen, Zinssätze und regulatorische Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern.
Jede Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Konsultieren Sie bei individuellen Fragen einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Über den Autor
Dr. Josef Reindl
Aufgrund seiner früheren Tätigkeit bei der LBS Bayern, in der Immobilienwirtschaft und namhaften Hausbau-Unternehmen ist Dr. Reindl mit verschiedensten Aspekten aus dem Bereich Immobilien, Finanzierung und Vermögensaufbau gut vertraut.







