Kapitalertragsteuer Rechner

Kapitalertragsteuer-Rechner: Der steuerliche Drag, den Ihr Depot-Auszug verschweigt

Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer – was von Ihrem Gewinn wirklich übrig bleibt

25 % Abgeltungsteuer klingt einfach – ist es aber nicht. Denn zum Steuersatz kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und bei Kirchensteuerpflichtigen weitere 8 oder 9 % obendrauf. Das ergibt einen effektiven Steuersatz von bis zu 27,99 % auf Ihre Kapitalerträge. Und dieser Satz greift auf jeden Euro Gewinn, der Ihren Freistellungsauftrag übersteigt.

Der Lichtblick für ETF-Anleger: Die Teilfreistellung für Aktienfonds stellt 30 % des Gewinns komplett steuerfrei. Das senkt den effektiven Steuersatz auf rund 18,5 % – ein erheblicher Unterschied, den viele Anleger bei ihrer Planung vergessen.

Unser Rechner berücksichtigt alle Variablen und zeigt Ihnen den exakten Netto-Betrag, der auf Ihrem Konto landet.

Was Ihnen dieser Rechner zeigt:

  • Ihr Netto-Ertrag nach allen Steuerabzügen: Die eine Zahl, die zählt – was nach Kapitalertragsteuer, Soli und ggf. Kirchensteuer von Ihrem Gewinn übrig bleibt.
  • Donut-Chart für sofortigen Überblick: Ein Diagramm trennt visuell den Netto-Anteil (Grün) vom Steueranteil (Rot) – damit Sie auf einen Blick sehen, wie viel der Fiskus abzweigt.
  • Detaillierte Steuer-Tabelle: Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einzeln aufgeschlüsselt – transparent bis auf den Cent.
  • Teilfreistellung per Checkbox: Aktivieren Sie die 30 %-Teilfreistellung für Aktien-ETFs und sehen Sie sofort, wie sich Ihre Steuerlast reduziert.
  • Freistellungsauftrag eingerechnet: Geben Sie den bereits genutzten Betrag ein – der Rechner berücksichtigt die steuerfreie Grenze automatisch.

 

Geben Sie Ihren Kapitalertrag ein und setzen Sie die Häkchen für Kirchensteuer und Teilfreistellung. In Sekunden kennen Sie die Zahl, mit der Sie Ihre Entnahmestrategie wirklich planen können – nicht die Bruttozahl, die Ihr Depot anzeigt.

Das sollten Sie wissen

  • Von einem Kursgewinn oder Zinsertrag von 10.000 Euro verbleiben nach Abzug der Kapitalertragsteuer (25 %), des Solidaritätszuschlags (5,5 % auf die Steuer) und gegebenenfalls der Kirchensteuer nur rund 7.360 bis 7.500 Euro netto.
  • ETF-Erträge werden durch die Teilfreistellung von 30 % (bei Aktienfonds) steuerlich begünstigt: Nur 70 % der Erträge sind steuerpflichtig, was die effektive Steuerlast auf rund 18,5 % statt 26,4 % senkt.
STEUERRECHNER

Kapitalertragsteuer-Rechner

Berechnen Sie Ihren Netto-Ertrag nach Abzug von KapESt, Soli & Kirchensteuer

Ihre Eingaben
Realisierter Kapitalertrag (Kursgewinne, Dividenden etc.) Euro
10.000 €
100 €500.000 €
Genutzter Freistellungsauftrag (Sparerpauschbetrag) Euro
0 €
0 €2.000 €
Teilfreistellung für Aktien-ETFs 30 % des Gewinns werden steuerfrei gestellt (§ 20 InvStG)
Kirchensteuerpflichtig? Kirchensteuer wird zusätzlich erhoben
Kirchensteuersatz wählen:
Ihr Ergebnis
Ihr Netto-Ertrag nach Steuern
7.364 €
von 10.000 € Brutto-Ertrag
73,6 %
Netto-Anteil
Netto-Ertrag 7.364 €
Steuerbelastung 2.636 €
Effektiver Steuersatz
26,38 %
Steuer-Ersparnis durch Freibetrag
0 €
Ihre Berechnung im Überblick
Realisierter Kapitalertrag 10.000 €
– Freistellungsauftrag 0 €
= Bemessungsgrundlage 10.000 €
Kapitalertragsteuer (25 %) 2.500 €
Solidaritätszuschlag (5,5 %) 137,50 €
Gesamte Steuerlast 2.637,50 €
Netto-Ertrag 7.362,50 €
Ihre Berechnung im Überblick

Bei einem Kapitalertrag von 10.000 € ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von 10.000,00 €. Darauf fallen 2.500,00 € Kapitalertragsteuer und 137,50 € Solidaritätszuschlag an.

Ihre gesamte Steuerlast beträgt 2.637,50 € – das entspricht einem effektiven Steuersatz von 26,38 %. Nach Abzug aller Steuern verbleiben Ihnen 7.362,50 € von ursprünglich 10.000 €.

Empfehlung: Nutzen Sie Ihren Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Einzelperson) bzw. 2.000 € (Ehepaar) voll aus. Bei Ihrem Kapitalertrag von 10.000 € sparen Sie damit bis zu 263,75 € an Steuern pro Jahr.
So funktioniert die Berechnung
Schritt 1: Bemessungsgrundlage ermitteln

Falls Sie in Aktien-ETFs investiert sind, werden 30 % Ihres Ertrags über die Teilfreistellung steuerfrei gestellt. Anschließend wird der genutzte Freistellungsauftrag abgezogen.

Bemessungsgrundlage = (Kapitalertrag × Faktor) − Freistellungsauftrag

Faktor = 0,70 bei Teilfreistellung, sonst 1,00
Schritt 2: Kapitalertragsteuer berechnen

Auf die Bemessungsgrundlage wird die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) in Höhe von pauschal 25 % erhoben.

KapESt = Bemessungsgrundlage × 25 %
Schritt 3: Solidaritätszuschlag berechnen

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Kapitalertragsteuer. Anders als bei der Einkommensteuer entfällt der Soli bei Kapitalerträgen nicht.

Soli = KapESt × 5,5 %
Schritt 4: Kirchensteuer (optional)

Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird zusätzlich Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erhoben – 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Durch die Kirchensteuer reduziert sich die KapESt leicht (Sonderausgabenabzug), was hier vereinfacht dargestellt wird.

Kirchensteuer = KapESt × 8 % oder 9 %
Schritt 5: Netto-Ertrag berechnen

Der Netto-Ertrag ist der Betrag, der Ihnen nach Abzug aller Steuern tatsächlich zur Verfügung steht.

Netto-Ertrag = Kapitalertrag − KapESt − Soli − Kirchensteuer
Schritt 6: Effektiver Steuersatz

Der effektive Steuersatz zeigt Ihnen, wie viel Prozent Ihres ursprünglichen Kapitalertrags tatsächlich an das Finanzamt fließen.

Effektiver Steuersatz = (Gesamte Steuerlast ÷ Kapitalertrag) × 100

Typische Werte: Ohne Kirchensteuer beträgt der effektive Satz ca. 26,375 %. Mit Kirchensteuer (9 %) steigt er auf ca. 27,995 %. Durch die Teilfreistellung bei Aktien-ETFs und den Freistellungsauftrag kann er deutlich sinken.

Fazit: Warum Brutto-Gewinne eine Illusion sind und nur der Netto-Ertrag zählt

Die Ergebnisse des Kapitalertragsteuer-Rechners konfrontieren Anleger mit einer Realität, die in vielen Depot-Apps unsichtbar bleibt: der Differenz zwischen dem angezeigten Brutto-Gewinn und dem tatsächlich verfügbaren Netto-Ertrag.

Auf einen Kursgewinn von 10.000 € fallen nach Abzug von Kapitalertragsteuer (25 %), Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KapESt) und gegebenenfalls Kirchensteuer nur rund 7.350 bis 7.600 € netto an. Mit Teilfreistellung für Aktien-ETFs verbessert sich das Ergebnis auf etwa 8.100 bis 8.350 €. Der Rechner zeigt diese Abzüge Position für Position und macht die tatsächliche Steuerlast auf den Cent genau transparent.

Das Spannungsfeld liegt im sogenannten „steuerlichen Drag“ – der schleichenden Renditeminderung durch die Besteuerung. Anleger planen ihre Entnahmen häufig auf Basis der Brutto-Rendite: „Bei 7 % Rendite und 500.000 € Depot kann ich jährlich 35.000 € entnehmen.“

In Wahrheit stehen nach Steuern nur rund 25.000 bis 28.000 € zur Verfügung. Diese Lücke von 7.000 bis 10.000 € pro Jahr kann den Unterschied zwischen einer nachhaltigen Entnahmestrategie und einem vorzeitigen Kapitalverzehr ausmachen. Der Rechner schärft den Blick für diese Diskrepanz.

Der Donut-Chart des Rechners visualisiert das Verhältnis zwischen Netto-Ertrag (grün) und Steuerabzug (rot) auf einen Blick. Diese Darstellung erzeugt ein intuitives Verständnis für die tatsächliche Steuerlast, das abstrakte Prozentsätze nicht leisten können. Wenn der rote Anteil ein Viertel des Kuchens einnimmt, ist die Botschaft klar:

Ein Viertel Ihres Gewinns geht an den Staat. Mit Teilfreistellung schrumpft der rote Anteil auf ein Fünftel – ein Effekt, den der Rechner durch den einfachen Klick auf die Checkbox sofort sichtbar macht.

Für die langfristige Vermögensplanung ist der Rechner ein unverzichtbares Kalibrierungsinstrument. Jede Entnahmeplanung, jede Renditeerwartung und jede Vergleichsrechnung zwischen verschiedenen Anlageformen muss auf Netto-Basis erfolgen, um zu realistischen Ergebnissen zu führen.

Wer die Sondertilgung eines Kredits (steuerfrei) mit einem ETF-Investment (steuerpflichtig) vergleicht, muss den steuerlichen Drag einbeziehen. Wer seine Versorgungslücke im Alter berechnet, muss mit Netto-Entnahmen planen, nicht mit Brutto-Renditen. Der Rechner liefert die Grundlage für all diese Kalkulationen.

Die wichtigsten Erkenntnisse für Ihre Entscheidung

Die Teilfreistellung senkt die effektive Steuerlast von 26,375 % auf rund 18,46 %

Für Aktien-ETFs mit einer Aktienquote über 51 % werden nur 70 % der Erträge besteuert. Dieser Mechanismus – die Teilfreistellung – ist der wichtigste Steuervorteil für ETF-Anleger. Bei einem Gewinn von 10.000 € beträgt die Bemessungsgrundlage nur 7.000 €. Die Steuer darauf: rund 1.846 € statt 2.638 € ohne Freistellung. Die Ersparnis von knapp 800 € fällt bei jeder Gewinnrealisierung an und summiert sich über die Jahre zu einem erheblichen Vermögensunterschied.

Der Sparer-Pauschbetrag ist die erste Verteidigungslinie gegen die Steuerlast

Zinsen, Dividenden und Kursgewinne bis zu 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Paare) bleiben vollständig steuerfrei. Der Rechner berücksichtigt den bereits genutzten Freistellungsauftrag und berechnet die Steuer nur auf den übersteigenden Betrag. Wer seinen Pauschbetrag nicht ausschöpft, verschenkt steuerfreie Erträge. Wer ihn überschreitet, sollte wissen, wie viel Steuer auf den Mehrbetrag anfällt. Der Rechner zeigt beide Szenarien.

Die Kirchensteuer erhöht die Gesamtbelastung um 1 bis 2 Prozentpunkte

Kirchensteuerpflichtige Anleger zahlen zusätzlich 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Kapitalertragsteuer als Kirchensteuer. Auf einen Gewinn von 10.000 € (ohne Teilfreistellung und Freibetrag) erhöht sich die Gesamtsteuerlast von 26,375 % auf rund 27,82 bis 27,99 %. Die Differenz erscheint gering, beträgt aber bei einem Depot von 500.000 € und 5 % jährlicher Realisierung rund 200 bis 400 € pro Jahr. Über 20 Jahre summiert sich das auf 4.000 bis 8.000 €.

Die Steuer fällt erst bei Realisierung an – nicht bei Buchgewinnen

Thesaurierende ETFs verschieben die Besteuerung auf den Zeitpunkt des Verkaufs (abzüglich der jährlichen Vorabpauschale). Dieser Aufschub erzeugt einen Steuerstundungseffekt, der das Kapital im Depot länger für Sie arbeiten lässt. Der Rechner berechnet die Steuer auf realisierte Gewinne. Für die Gesamtplanung ist es wichtig zu verstehen, dass die angezeigte Steuerlast erst dann tatsächlich anfällt, wenn Sie Anteile verkaufen – und dass Sie den Zeitpunkt und die Höhe der Realisierung aktiv steuern können.

Ihre nächsten Schritte zum intelligenten Vermögensaufbau

1. Den Freibetrag durch gezielte Gewinnrealisierungen optimal ausschöpfen

Wenn Ihr Sparer-Pauschbetrag am Jahresende nicht ausgeschöpft ist, können Sie durch den Verkauf und sofortigen Rückkauf von ETF-Anteilen Kursgewinne steuerfrei realisieren. Dieser Vorgang – umgangssprachlich „Freibetrag ernten“ – senkt die spätere Steuerlast beim endgültigen Verkauf. Der Steueroptimierungs-Rechner zeigt, wie viel Sie jährlich steuerfrei realisieren können und wie sich diese Strategie über die Jahre auswirkt.

Steueroptimierung-Pauschbetrag: Berechnen Sie, wie Sie den Sparer-Pauschbetrag jährlich vollständig nutzen und durch gezielte Realisierung von Kursgewinnen die effektive Gesamtsteuerlast auf Ihre Kapitalerträge über die Haltedauer minimieren.

2. Die Netto-Rendite als Basis für den Sondertilgungsvergleich nutzen

Wer vor der Frage steht, ob ein ETF-Investment oder eine Sondertilgung wirtschaftlich sinnvoller ist, muss den ETF-Ertrag nach Steuern vergleichen. Die Sondertilgung spart Zinsen steuerfrei – der ETF-Gewinn wird besteuert. Der Kapitalertragsteuer-Rechner liefert den Netto-Wert, den Sie als Vergleichsgröße für die Break-Even-Berechnung benötigen.

Sondertilgung-vs.-ETF-Rechner: Berechnen Sie Ihre persönliche Mindest-Brutto-Rendite unter Berücksichtigung der im Kapitalertragsteuer-Rechner ermittelten Steuerlast und prüfen Sie, ob Ihr ETF-Portfolio die garantierte Zinsersparnis der Sondertilgung nach Steuern tatsächlich übertrifft.

3. Den realen ETF-Sparplan-Ertrag nach Steuern und Inflation simulieren

Der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt die Steuerlast auf einen einzelnen Gewinn. Für die Langfristplanung benötigen Sie die vollständige Simulation über Ihren gesamten Anlagehorizont: Wie viel reale Kaufkraft bleibt nach Steuern, Inflation und Fondskosten? Diese Gesamtbetrachtung zeigt, ob Ihr Sparplan die Versorgungslücke im Alter tatsächlich schließen kann.

ETF-Sparplan-Rechner: Simulieren Sie die reale Kaufkraft Ihres ETF-Depots über 10, 20 oder 30 Jahre unter Berücksichtigung der Abgeltungsteuer mit Teilfreistellung, der Inflation und der Fondskosten, um ein realistisches Bild Ihres zukünftigen Vermögens zu erhalten.

4. Die nachhaltige Entnahmerate auf Netto-Basis berechnen

Die sichere Entnahmerate muss auf dem Netto-Ertrag basieren, nicht auf dem Brutto-Gewinn. Wer 4 % brutto entnimmt, aber 26 % Steuern zahlt, entnimmt effektiv weniger als gedacht – oder muss brutto mehr verkaufen, als die 4 %-Regel vorsieht. Planen Sie Ihre Entnahmestrategie konsequent auf Netto-Basis, um den Kapitalverzehr nicht zu beschleunigen.

Sichere Entnahme-Rechner: Berechnen Sie die maximale jährliche Entnahme, die Ihr Depot über den gesamten Ruhestand trägt, und berücksichtigen Sie dabei die im Kapitalertragsteuer-Rechner ermittelte Steuerlast, um eine nachhaltige Entsparstrategie zu entwickeln.

5. Die Versorgungslücke mit Netto-Werten statt Brutto-Träumen schließen

Jede Ruhestandsplanung steht und fällt mit der Frage: Reicht mein Vermögen? Die Antwort darf nicht auf Brutto-Renditen basieren, sondern muss die Steuerlast als permanenten Abzugsposten einbeziehen. Der Rentenlücken-Detektor zeigt die Lücke – der Kapitalertragsteuer-Rechner zeigt, wie viel vom ETF-Ertrag tatsächlich zur Schließung dieser Lücke beiträgt.

Rentenlücken-Detektor: Ermitteln Sie Ihre persönliche Versorgungslücke im Alter und gleichen Sie das Ergebnis mit dem Netto-Ertrag Ihres Depots ab, um festzustellen, ob Ihre Sparstrategie unter Berücksichtigung der realen Steuerlast ausreicht.

FAQ – Häufige Fragen zum Kapitalertragsteuer-Rechner

Wer an der Börse Gewinne macht, muss diese mit dem Finanzamt teilen. In Deutschland unterliegen Kapitalerträge einer speziellen Steuerlogik, die sich deutlich von der Einkommensteuer unterscheidet. Unser Rechner hilft Ihnen, die „harte Wahrheit“ nach Steuern zu ermitteln, damit Sie nur mit dem Geld planen, das am Ende wirklich auf Ihrem Konto landet.

Das Tool ermittelt die fällige Abgeltungsteuer auf Ihre realisierten Kursgewinne, Dividenden oder Zinsen. Er berücksichtigt den Solidaritätszuschlag und (optional) die Kirchensteuer. Er bezieht Ihren bereits genutzten Freistellungsauftrag sowie die Teilfreistellung für Aktien-ETFs mit ein. Das Ergebnis zeigt Ihnen den Netto-Ertrag – also den Betrag nach allen Abzügen.

Der Basissatz der Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 %. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer), was zu einer Belastung von 26,375 % führt. Falls Sie kirchensteuerpflichtig sind, steigt der Gesamtsatz je nach Bundesland auf ca. 28 %.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden (da Unternehmen bereits Steuern zahlen), bleiben bei Aktien-ETFs in Deutschland 30 % der Erträge steuerfrei. Unser Rechner wendet diesen Vorteil automatisch an, wenn Sie die entsprechende Option wählen. Dadurch sinkt die effektive Steuerlast auf Ihre Gewinne spürbar.

Jedem Sparer steht ein jährlicher Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) von 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Verheiratete) zu. Bis zu dieser Summe bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Der Rechner zieht Ihren bereits genutzten Freibetrag vom Gewinn ab, bevor die Steuer berechnet wird, um Ihre tatsächliche Belastung zu ermitteln.

Das Tool nutzt ein Donut-Chart, um das Verhältnis zwischen Ihrem Gewinn und dem Steuerabzug darzustellen: Immo-Grün (#1E8E5A): Ihr Netto-Anteil, der Ihnen zur freien Verfügung bleibt. Fehler-Rot (#D64545): Der Anteil, der direkt an das Finanzamt abgeführt wird. So wird sofort greifbar, wie stark der „steuerliche Drag“ Ihre Rendite mindert.

Bei deutschen Banken und Brokern wird die Steuer in der Regel automatisch beim Verkauf einer Position oder bei der Gutschrift einer Dividende einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wenn Sie ein ausländisches Depot führen, müssen Sie diese Beträge selbst über die Steuererklärung (Anlage KAP) abrechnen. Unser Rechner liefert Ihnen hierfür die exakten Werte.

Sie benötigen den Brutto-Kapitalertrag (Gewinn), die Information, ob es sich um einen Aktien-ETF handelt, sowie die Höhe Ihres restlichen Freistellungsauftrags. { „@context“: „https://schema.org“, „@type“: „FAQPage“, „mainEntity“: [ { „@type“: „Question“, „name“: „Was ist der Sparer-Pauschbetrag?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Seit 2023 liegt er bei 1.000 € für Einzelpersonen und 2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer aus?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 % oder 9 % Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Da die Kirchensteuer jedoch als Sonderausgabe die Abgeltungsteuer leicht mindert, steigt der Gesamtsatz auf ca. 27,8 % bis 28 %.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Gilt der Rechner auch für Kryptowährungen?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Nein. Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen in Deutschland (bei Verkauf innerhalb eines Jahres) dem persönlichen Einkommensteuersatz und nicht der Abgeltungsteuer. Dieses Tool ist für Aktien, ETFs, Zinsen und Dividenden optimiert.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Was zeigt die Detail-Tabelle im Rechner an?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Sie schlüsselt die Steuern präzise in KapESt, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf, damit Sie die Abrechnungen Ihrer Bank exakt nachvollziehen können.“ } }, { „@type“: „Question“, „name“: „Warum ist der Netto-Ertrag oft niedriger als erwartet?“, „acceptedAnswer“: { „@type“: „Answer“, „text“: „Oft wird vergessen, dass der Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer oben drauf kommt. Der Rechner hilft dabei, diese psychologische Falle zu vermeiden und mit realistischen Nettobeträgen zu kalkulieren.“ } } ] }

Rechtlicher Hinweis

Dies ist keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Die bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Finanzprodukten, Kapitalanlagen oder Immobilien dar.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Konditionen, Zinssätze und regulatorische Rahmenbedingungen können sich jederzeit ändern.

Jede Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Konsultieren Sie bei individuellen Fragen einen qualifizierten Finanzberater, Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Über den Autor

Dr. Josef Reindl

Dr. Josef Reindl

Aufgrund seiner früheren Tätigkeit bei der LBS Bayern, in der Immobilienwirtschaft und namhaften Hausbau-Unternehmen ist Dr. Reindl mit verschiedensten Aspekten aus dem Bereich Immobilien, Finanzierung und Vermögensaufbau gut vertraut.