Vermögensaufbau

Immobilien

Finanzierung

Steuern

Rechner

Checklists

Glossar

Vergleiche

§ 489 BGB-Rechner: Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

Stecken Sie in einer teuren Baufinanzierung fest? Der Gesetzgeber bietet Ihnen einen „juristischen Joker“. Gemäß § 489 BGB können Sie jedes Immobiliendarlehen nach 10 Jahren Laufzeit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – völlig ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Unser Rechner ermittelt basierend auf Ihrem Auszahlungsdatum den exakten „Unabhängigkeitstag“. Prüfen Sie jetzt, wie lange Sie noch warten müssen, um zu günstigeren Marktkonditionen zu wechseln.